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Autor Thema: Informationen zum Spiel gegen RB Leipzig am 28.03.2010, 14.00 Uhr im ZS  (Gelesen 1001 mal)
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« am: 09. März 2010, 13:29:51 »

Hallo Lok-Fans,
folgende aktuelle Informationen zum Spiel gegen RB Leipzig am 28.03.2010, 14.00 Uhr im ZS:
Für Lok-Fans wird es Parkmöglichkeiten auf dem Parkplatz Gojastr. zum Preis von 5 Euro geben. Inhaber einer Parkgenehmigung für das BPS können dort kostenlos parken.
Textinhalte von Transparenten bzw. Plakaten sind der Geschäftsstelle des Vereins per E-Mail bis spätestens 24.03.2010, 12.00 Uhr mitzuteilen. Gruß Uwe
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« Antworten #1 am: 09. März 2010, 13:35:04 »

Hallo Lok-Fans,
folgende aktuelle Informationen zum Spiel gegen RB Leipzig am 28.03.2010, 14.00 Uhr im ZS:
Für Lok-Fans wird es Parkmöglichkeiten auf dem Parkplatz Gojastr. zum Preis von 5 Euro geben. Inhaber einer Parkgenehmigung für das BPS können dort kostenlos parken.
Textinhalte von Transparenten bzw. Plakaten sind der Geschäftsstelle des Vereins per E-Mail bis spätestens 24.03.2010, 12.00 Uhr mitzuteilen. Gruß Uwe

Und die Verantwortlichen von RB entscheiden dann, was genehm ist? Oder geht man hier seitens des Vorstands in voreiligen Gehorsam über? Vielleicht wäre es ratsam, wenn die Geschäftstelle mal kommuniziert, was von Beginn an ausgeschlossen ist. Denn was beleidigend ist und was nicht, liegt hier anscheinend mehr denn je im Auge des Betrachters. Nicht das sich manche Kreative sinnlos Arbeit machen.
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Michael
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« Antworten #2 am: 09. März 2010, 14:18:22 »

Textinhalte von Transparenten bzw. Plakaten sind der Geschäftsstelle des Vereins per E-Mail bis spätestens 24.03.2010, 12.00 Uhr mitzuteilen. Gruß Uwe


Was ist Deine Meinung dazu bzw. wie aktiv bist Du dran, diesen lächerlichen Einschränkungen Einhalt zu gebieten ?
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« Antworten #3 am: 09. März 2010, 22:19:22 »

Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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Mach dich erst mal unbeliebt, dann wirst du auch ernst genommen.


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« Antworten #4 am: 09. März 2010, 22:26:48 »

Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Außer bei Lok gegen Rasenball, da muß der Fan, damit ihm nicht seine Fanuntensilien geraubt werden seinen Anwalt mit vor die Stadiontore nehmen. erst303
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« Antworten #5 am: 09. März 2010, 22:27:27 »

Stadionordnung §6 Verbote

(1) Den Besuchern des Stadions ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
...
(j) Fahnen oder Transparentstangen, die länger als 1 m oder deren Durchmesser größer als 3 m ist.
...
(l) rassistisches, fremdenfeindliches, antisemitisches, extremistisches, gewaltverherrlichendes, diskriminierendes Propagandamaterial sowie jegliches
politisches Informationsmaterial; entsprechendes gilt für Kleidung, die Schriftzüge oder Symbole mit eindeutiger rassistischer, fremdenfeindlicher,
antisemitischer, extremistischer, gewaltverherrlichender oder diskriminierender sowie jegliche Form von politischer Tendenz aufweisen.
(2) Verboten ist den Besuchern weiterhin:
(a) rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, extremistische, gewaltverherrlichende, diskriminierende sowie jegliche Form von politischen
Parolen zu äußern oder zu verbreiten, das Zeigen und Verwenden nationalsozialistischer Parolen, Embleme (§ 87a StGB), Verstöße gegen das
Uniformverbot (§ 3 Versammlungsgesetz) sowie Bevölkerungsgruppen durch Äußerungen, Gesten oder sonstiges Verhalten zu diskriminieren
...

Letztlich kann es nur darum gehen. Bitte um Aufklärung

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„Für fünf Euro würde ich jederzeit arbeiten gehen. Das wären 40 Euro pro Tag“ (Thilo Sarrazin, Bundesbank-Vorstand).
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EX-Lok-Mitglied # 8 / riposa in pace Gabbo


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« Antworten #6 am: 10. März 2010, 08:01:52 »

Gemäß dem Veranstaltungsleiter unserer Heimspiele, mithin Steffen Kubald, ist das Procedere zu jedem Heimspiel das gleiche. Mithin müssen laut Angabe der Geschäftsstelle zu jedem Heimspiel entsprechende Plakate/Transparente vorgelegt werden. Das Spiel gegen RB stellt demnach in dem Fall keine Besonderheit dar. Beim Spiel im Zentralstadion kommt nunmehr die Besonderheit dazu, dass der Verein nicht der Betreiber der Spielstätte ist. Nichtsdestotrotz sollen wohl Transparente/Plakate/T-Hemden, welche keinen beleidigenden und zweideutigen Inhalt haben (z.B. „Bullenschweine“), nach Absprache mit dem Stadionbetreiber erlaubt sein.
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